Signatur: | E.64.21 |
Signatur Archivplan: | E.64.21 |
Titel: | Vermögenssteuer, Liegenschaftenkataster, Güterverzeichnisse |
Verwaltungsgeschichte: | Innerrhoden kannte bis 1919 die Katastersteuer als einzige regelmässige Steuer. Diese erfasste lediglich den Grund- und Immobilienbesitz und betrug ein ½ Prozent des Katasterwertes. Übrige Vermögenswerte, Sparbüchlein, Aktien, Obligationen und Bargeld blieben ebenso unbesteuer wie das Bargeld. Obwohl dieses Steuersystem namentlich ärmere Bauernfamilien benachteiligte und zudem nicht in der Lage war dem Staat ausreichende Finanzen zur Verfügung zu stellen, hatte es bis 1919 bestand. 1878 einsetzende Revisionsbemühungen scheiterten am konservativ-liberalen Streitereien einerseits und am Misstrauen der Bevölkerung vor Neuerungen andererseits. Der überaus vermögliche Landammann J.B.E. Rusch trat für ein Mischsystem aus Kataster- und Vermögenssteuer ein, während die Liberalen ganz auf die Vermögenssteuer umstellen wollten. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://landesarchiv.ai.ch/scopeQuery/detail.aspx?ID=151411 |
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